Liebe Besucherinnen und Besucher
Wo nichts anderes erwähnt wird, gelten die nachstehenden Erläuterungen für die Schuleinheiten der Primar- und der Sekundarschule der Schule Wehntal.
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Stufe/Klasse | Meilenstein | Zeitpunkt |
---|---|---|
Frühbereich | FE-Meldungen | Dezember Früh-Erkennungs-Formulare treffen ein |
Einschulung, Schulpflicht, Stichtag | Inserat Januar, Anmeldung Februar | |
Einschulungsabend | Mai vor Einschulung | |
Zuteilung Kindergarten | Einschulungsabend | |
1. Kiga | 1. Schultag | Dienstag nach Sommerferien |
Elterngespräche | ||
2. Kiga | Schulreifetest | Januar 2. Kiga |
Elterngespräche | ||
Übertritt Kindergarten-Primar | ||
1. Primar | 1. Schultag | Montag nach Sommerferien |
Elterngespräche | ||
2. Primar | Elterngespräche | |
Zeugnis | ||
3. Primar | Elterngespräche | |
Englisch | ab der 3. Klasse | |
Übertritt Unterstufe-Mittelstufe | ||
4. Primar | Elterngespräche | |
Zeugnis | ||
5. Primar | Französisch | Ab Beginn 5. Klasse |
Elterngespräche | ||
Ev. Klassenlager | ||
6. Primar | Informationselternabend Übertritt PS-Sek | August/September 6. Klasse |
Gymiprüfungs-Vorbereitung | Ab August | |
Vergleichstests Wehntal | November bis Februar | |
Übertritt in die Sekundarschule | ||
Klassenlager | ||
1. Sek | Informationselternabend | September 1. Klasse |
Kennenlerngespräche | Herbst 1. Klasse | |
Ev. Klassenlager (1-2/Klassenzug) | ||
2. Sek | Berufswahlelternabend | September |
Berufswahlunterricht | Ganzes 2. Schuljahr | |
Informationselternabend Stellwerk/Standortgespräche | Januar/Februar 2. Klasse | |
Stellwerktest | Februar/März 2. Klasse | |
Ev. Klassenlager (1-2/Klassenzug) | ||
Standortgespräche | März/April 2. Klasse | |
3. Sek | Ev. Klassenlager (1-2/Klassenzug) | |
Jahresschlussausstellung | Juli 3. Klasse | |
Diplomfeier | Juli 3. Klasse |
Seit vielen Jahren beenden die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule ihre obligatorische Schulzeit mit einem grossen Projekt, das zeigt, wozu sie am Ende von elf Schuljahren fähig sind.
Der Projektunterricht findet klassenübergreifend im ganzen 3. Jahrgang statt. Es werden Projekte erarbeitet und durchgeführt. Hier findet auch die Planung und Erarbeitung der schriftlichen Abschlussarbeit Platz. Diese Abschlussarbeiten werden im Rahmen der Jahresschlussausstellung in der Turnhalle geprüft und entsprechend gewürdigt.
An unserer Schule heisst es: «Schule findet statt!»
Das bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch bei einem Ausfall ihrer Lehrperson durch die Schule betreut werden. Wenn keine Stellvertretung gefunden wird, werden die Schülerinnen und Schüler «gespettet», d.h. sie werden durch andere Lehrpersonen im Schulhaus betreut.
Absenzen - auch für fakultative Lektionen - müssen umgehend der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Schule Mammutwis | Primarschule Mammutwis | Tel.044 847 21 50 |
Altes Schulhaus | Tel.044 885 61 73 | |
Kindergarten | Tel.044 856 06 30 | |
Mittagstisch/Betreuung | Tel.044 885 61 74 | |
Schule Schleinikon | Primarschule Schleinikon | Tel.044 856 07 00 |
Kindergarten | Tel.044 885 08 96 | |
Mittagstisch/Betreuung | Tel.079 949 81 65 | |
Schule Rietli | Primarschule Rietli | Tel.044 857 15 12 |
Kindergarten Rietli | Tel.044 857 15 16 | |
Kindergarten Oberweningen | Tel.044 856 10 57 | |
Mittagstisch/Betreuung | Tel.044 857 15 10 | |
Schule Schmittenwis | Sekundarschule Schmittenwis | Tel.044 857 10 50 |
Mittagstisch/Betreuung | Tel.044 885 61 74 |
Adressänderungen und Änderungen von Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Zivilstand etc.) sind der Schulverwaltung möglichst frühzeitig mitzuteilen. Sie wird die Mutation vornehmen und die betroffenen Lehrpersonen informieren.
Primarschule
Die betreute Aufgabenstunde bietet Schülerinnen und Schülern der 2. - 6. Klasse Raum und Struktur für die selbständige Erledigung der Hausaufgaben und unterstützt die Bewältigung des Lernstoffes. Die Aufgabenstunde ist kein Nachhilfeunterricht, die Aufgabenbetreuung erklärt keine Aufgaben oder Lösungswege, beantwortet jedoch Verständnisfragen.
Die Aufgabenstunde der Schule Wehntal besteht aus zwei Angeboten:
Primarschulen
Reglement Aufgabenstunde Primarschulen
Sekundarschule
Hausaufgabenlektionen integriert in die individuellen Lernstunden
Besonders begabte oder hochbegabte Kinder werden wöchentlich während zwei Lektionen ausserhalb der Regelklasse gefördert. Diese Förderung findet während der regulären Unterrichtszeit statt. Begabtenförderung wird ab der 2. Klasse für Unter- und Mittelstufe getrennt angeboten.
Kinder werden aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch» der Begabtenförderung zugewiesen. Dort werden Beobachtungen zu Begabung, Leistung, Verhalten und Emotionalität zusammengetragen und die weiteren Förderziele festgelegt. Die Lehrperson informiert die Schulleitung, welche über diese Massnahme entscheidet.
Ein- und Austritte erfolgen in der Regel semesterweise.
Um die Sicherheit der Kindergartenkinder bei der Überquerung der Wehntalerstrasse zu gewährleisten, wird jeweils vor Beginn des neuen Schuljahres durch die Schulverwaltung ein Begleitdienst organisiert. Für diesen Dienst werden Mütter oder Väter der jeweiligen Kinder oder Drittpersonen angefragt und entsprechend ihrer zeitlichen Verfügbarkeit eingeteilt. Sie werden entsprechend geschult und sind während der Einsätze versichert.
Niederweningen: | Begleitdienst Fussgängerstreifen Wehntalerstrasse und Dorfstrasse (bei der Bezirkssparkasse), Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres |
Schöfflisdorf: | Begleitdienst Fussgängerstreifen Kreuzung Schulstrasse/Wehntalerstrasse, Kinder des 1. Kindergartenjahres |
Oberweningen: | Begleitdienst Fussgängerstreifen Kreuzung Dorfstrasse/Wehntalerstrasse, Kinder des 1. Kindergartenjahres |
Schülerinnen und Schülern der Schule Wehntal, welche keine Anschlusslösung nach der obligatorischen Schulzeit haben und
steht das Berufsvorbereitungsjahr der BWS Bülach offen.
Die Berufswahlschule Bülach bietet drei Angebote für ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) – Integrationsorientiertes BVJ, Schulisches BVJ und Praktisches BVJ. Diese Angebote bilden eine Brücke von der Schule zum Berufseinstieg und erhöhen die Erfolgschancen der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt.
Weitere Aufnahmebedingungen sind:
An den Primarschulen finden die Besuchstage fünf Mal jährlich an verschiedenen Schulvormittagen und an der Sekundarschule zwei Mal jährlich an verschiedenen Schultagen statt. Die genauen Daten entnehmen Sie der Agenda der jeweiligen Schuleinheit.
Primarschulen
Agenda Schule Mammutwis
Agenda Schule Rietli
Agenda Schule Schleinikon
Sekundarschule
Agenda Schule Schmittenwis
Die Schule Wehntal bietet entsprechend dem Volksschulgesetz bedarfsgerechte Betreuungsangebote an.
Schule Mammutwis: Die Tagesstrukturen sind in den Räumlichkeiten der Sporthalle Wehntal untergebracht.
Schule Rietli: Die Tagesstrukturen sind im Kindergartengebäude beim Schulhaus Rietli untergebracht.
Schule Schleinikon: Die Tagesstrukturen sind im Untergeschoss von Trakt B untergebracht.
Schule Schmittenwis: Angemeldete Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler können den Mittagstisch in der Sporthalle Wehntal besuchen.
Broschüre des Volksschulamtes über «Beurteilung und Schullaufbahnentscheide» als Download.
Den Primarschülerinnen und -schülern aus Schöfflisdorf und Oberweningen steht die hauseigene Schülerbibliothek in der Schule Rietli zur Verfügung. Die Schulklassen aus Niederweningen und Schleinikon besuchen regelmässig die Bibliothek in Niederweningen.
Sie finden hier einen Überblick über sämtliche Bildungsstufen im Kanton Zürich, vom Kindergarten bis zur Hochschule, Berufsberatung, Berufsschulen und Fachhochschulen.
Die Schule Wehntal arbeitet mit dem Programm DENK-WEGE (Programm zur Förderung personaler und sozialer Kompetenzen).
Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu finden.
Dieser zusätzliche Deutschunterricht wird auf allen Schulstufen angeboten. Schülerinnen und Schüler werden aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch» dem DaZ-Unterricht zugewiesen.
An der Diplomfeier werden in einem feierlichen Akt die Diplome für die Projekte der Abschlussarbeiten übergeben. Im würdigen Rahmen endet damit die offizielle Schulzeit und die Drittklässler werden von der Schule Wehntal in einen neuen Lebensabschnitt entlassen.
Eine Dispensation kann nur bewilligt werden, wenn wichtige Gründe gemäss §§ 28 - 29 der Volksschulverordnung vorliegen. Als Dispensationsgründe gelten insbesondere aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld des Schülers, besondere religiöse Anlässe etc.
Zuständigkeit für die Behandlung der Dispensationsgesuche:
Das Volksschulgesetz (§§ 50 bis 57) und die Volksschulverordnung (§§ 54 bis 66) regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulbehörden, Lehrpersonen und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern.
Die Lehrperson kann, wenn sich disziplinarische Schwierigkeiten nicht direkt in der Klasse lösen lassen, durch die Schulleitung verschiedene Massnahmen anordnen lassen. Dazu gehören eine Aussprache, schriftliche Verweise oder die Versetzung in eine andere Klasse.
Weitergehende Massnahmen wie die Wegweisung vom fakultativen Unterricht (ausserhalb der Pflichtfächer), die vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht bis höchstens zwölf Wochen, die Versetzung in eine andere Schule oder die Entlassung aus der Schulpflicht im letzten Schuljahr können nur durch die Schulpflege angeordnet werden.
Werden durch das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers andere Personen gefährdet oder wird der Schulbetrieb in schwer wiegender Weise beeinträchtigt, kann die Schulpflege eine Sonderschulung anordnen. Stimmen die Eltern einer solchen Massnahme nicht zu, muss die Schulbehörde die für Kindesschutzmassnahmen zuständige Behörde (KESB) informieren. Ist das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, unterstehen die Lehrpersonen und Schulpflegen einer Meldepflicht an die vorgenannte Behörde.
Mit der Umsetzung des Volksschulgesetzes ist der Kindergarten seit dem Schuljahr 2008/2009 obligatorisch und gehört zur Schulpflicht.
Jedes Kind, das bis zum 31. Juli* eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig, das heisst, es tritt in den Kindergarten ein.
Eltern, deren Kinder schulpflichtig (früher: kindergartenpflichtig) werden, erhalten die notwendigen Informationen und Unterlagen jeweils im Februar automatisch zugestellt.
Die Schulpflicht kann auch durch den Besuch einer Privatschule erfüllt werden. Allerdings sind alle damit verbundenen Kosten durch die Eltern selbst zu übernehmen. In diesem Falle bitten wir Sie um eine Bestätigung der Privatschule, dass Ihr Kind entsprechend eingeschult wird.
*Aufgrund einer Änderung des Volksschulgesetzes vom 16. Mai 2011 gelten für die Einschulung folgende Stichtage:
Für die folgenden Schuljahre gelten die Daten entsprechend dem Schuljahr 2022/2023.
Rückstellungen
Noch nicht einschulungsreife Kinder können von der Einschulung bzw. dem obligatorischen Eintritt in den Kindergaten um ein Jahr zurückgestellt werden. Entsprechende Gesuche sind schriftlich einzureichen, dem Gesuch muss ein Bericht einer Fachperson (z.B. Spielgruppenleiterin, Kinderarzt) beiliegen.
Gesuche um Rückstellung sind jeweils bis Anmeldeschluss an die Schule Wehntal, Schulleitung Mammutwis oder Rietli/Schleinikon, Alte Dorfstrasse 5, 8166 Niederweningen, zu richten.
Elterninformation zur Kindergartenstufe (VSA)
Schulleitung Mammutwis (zuständig für die Kindergärten in Niederweningen)
Schulleitung Rietli (zuständig für die Kindergärten in Schöfflisdorf, Oberweningen und Schleinikon)
Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Schule und Elternhaus sind wichtig für das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme an den Elternabenden der Schule Wehntal ist daher für die Eltern Pflicht und somit obligatorisch (gestützt auf §56 VSG, Abs. 3).
Primarschulen
Agenda Schule Mammutwis
Agenda Schule Schleinikon
Agenda Schule Rietli
Sekundarschule
Agenda Schule Schmittenwis
Der Elternrat soll Eltern und Schule bei ihrer Zusammenarbeit unterstützen. Der Elternrat ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig und neutral. Die Wahlen eines Klassendelegierten für den Elternrat finden jährlich am ersten Elternabend im neuen Schuljahr statt. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung und der Schulpflege bleiben dabei unverändert bestehen. So hat der Elternrat keinerlei Einfluss oder Mitsprache bei Themen wie Lehrpersonal, Klassenzuteilung, Stundenpläne oder Unterrichtsgestaltung. Der Elternrat organisiert Anlässe wie z.B. Fussballturniere, Lesenacht etc.
Primarschulen
Elternrat Mammutwis
Elternrat Rietli und Schleinikon
Das Elternforum verfolgt das Ziel, regelmässige Kontakte zwischen Eltern und Schule zu pflegen, sowie den einfachen Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft, Eltern und Schulleitung zu ermöglichen. Dazu soll der partnerschaftliche Umgang dieser Beteiligten gefördert werden, um die gemeinsame Verantwortung für die Jugendlichen vermehrt wahrnehmen zu können. Das Elternforum ist auch ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern und Schule gesucht werden.
Sekundarschule
Elternforum Schmittenwis
Die Feriendaten der Schule Wehntal richten sich nach den Vorgaben des Kantons Zürich.
Für die Schule Wehntal finden die Ferien in der Regel in folgenden Kalenderwochen statt:
Sportferien | Woche 7 und 8 |
Frühjahrsferien | Wochen 17 und 18 (oder 16 und 17) |
Sommerferien | Wochen 29 bis und mit 33 |
Herbstferien | Wochen 41 und 42 |
Weihnachtsferien | Woche 51/52 (oder 52/01) |
Ab Schuljahr 2017/2018 bieten die Schulen Mammutwis und Rietli keinen freiwilligen Flötenunterricht mehr an. Es wird auf das Angebot der Musikschule Zürcher Unterland (MSZU), Blockflötenunterricht für Einsteiger und Fortgeschrittene, hingewiesen.
Traditionsgemäss bieten wir für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse, welche die Gymi-Prüfung versuchen wollen, Vorbereitungsstunden an. Diese Gymiprüfungs-Vorbereitung beginnt jeweils nach den Sommerferien und dauert bis zu den Sportferien. In den Vorbereitungsstunden geht es vor allem um eine Angewöhnung an Prüfungen dieser Art und dieses Umfangs sowie um die Anwendung von geeigneten Lerntechniken und Lösungsstrategien.
Zu den Vorbereitungsstunden zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, welche im Zeugnis Ende der 5. Klasse in Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 haben. Die Teilnahme ist freiwillig, ein regelmässiger Besuch der Stunden wird aber vorausgesetzt.
Sekundarschule
Im Rahmen der Umstellung zur Sek 2015 werden die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Sekundarschule verstärkt individuell gefördert und erhalten persönliches Coaching durch ihre Klassenlehrperson. Damit die neue Organisation den gewünschten Erfolg erzielt und die Hausaufgaben, sprich Lernaufgaben, auch wirklich während der Schulstunden erledigt werden können, braucht es mehr Zeit.
Im Volksschulgesetz ist die maximale Anzahl Lektionen pro Woche für Schülerinnen und Schüler auf 34 festgelegt. Um die Hausaufgabenlektionen zu integrieren sind zusätzliche vier Wochenlektionen nötig. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden selber, ob sie von diesem Unterstützungsangebot profitieren möchten. Wenn sie sich dafür entscheiden, verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler für den Besuch der 38 Wochenlektionen während des gesamten Schuljahres.
Primarschulen
Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf werden in einzelnen Fächern (Sprache und/oder Mathematik) von der heilpädagogischen Fachperson in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in oder während des Regelunterrichtes zusätzlich gefördert. Schülerinnen und Schüler werden aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch» dem IF-Unterricht zugewiesen.
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Die Förderung einer ISR-Schülerin oder eines -schülers erfolgt im Umfang der Lektionentafel (wenn möglich innerhalb der Regelklasse, bei Bedarf in Kleingruppen oder einzeln. Die Förderung und Begleitung erfolgt, ergänzend zur heiplädagogischen Unterstützung, durch weitere Fach- oder Hilfspersonen (Lehrpersonen, Therapeutinnen/Therapeuten, Klassenassistenzen etc.) vor Ort. Diese Fach- oder Hilfspersonen erhöhen die Tragfähigkeit in der Regelklasse und gewährleisten, dass die Schülerin oder der Schüler mit besonderem Bildungsbedarf adäquat gefördert wird.
Die Zuweisung in die ISR erfolgt aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch», einer schulpsychologischen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und einem Zuweisungsbeschluss der Schulpflege.
Integrierte Schulung im Kanton Zürich
Sonderschulung im Kanton Zürich
Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)
Die ISS-Schülerin oder der -schüler ist administrativ der auswärtigen Sonderschule zugeteilt, besucht jedoch eine Regelklasse am Wohnort. Die Sonderschule trifft in Zusammenarbeit mit der Regelschule die notwendigen Massnahmen (Unterricht, Betreuung, Therapie, Tagesstrukturen etc.).
Eine Variante des ISS besteht in Form der Teilintegration. Dabei verbringt die Schülerin oder der Schüler bestimmte Schultage in der Sonderschule und bestimmte Schultage in der Regelschule.
Die Zuweisung in die ISS erfolgt aufgrund des Verfahrens «Schulisches Standortgespräch», einer schulpsychologischen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst und einem Zuweisungsbeschluss der Schulpflege.
Integrierte Schulung im Kanton Zürich
Sonderschulung im Kanton Zürich
Die Wehntaler Schulen bieten den Eltern sogenannte Jokertage an. Jokertage sind schulfreie Tage, die von den Eltern ausserhalb der üblichen Absenzenregelung beantragt werden können. Diese Einrichtung soll die Rechte der Eltern erweitern, deren Verantwortung für den Schulbesuch stärken und die Dispensationspraxis für alle Beteiligten vereinfachen.
Es gelten folgende Bedingungen:
Umfang
Die Eltern können ihre Kinder im Umfang von maximal 2 Jokertagen pro Schuljahr in eigener Kompetenz vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Es können einzelne Tage oder ein Block zu 2 Tagen bezogen werden. Nicht benutzte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen.
Meldung
Das Einziehen von Jokertagen muss der Klassenlehrperson durch die Eltern im Voraus gemeldet werden. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Buchführung betreffend Jokertage liegt im Aufgabenbereich der Klassenlehrperson.
Zusätzlicher Unterricht
Die Benachrichtigung der Lehrkräfte von Musik- und Therapiestunden ist Sache der Eltern.
Halbtage
Es wird auch dann ein ganzer Jokertag verrechnet, wenn an besagtem Tag nur halbtags Schulunterricht stattfindet (z.B. Mittwoch) oder nur ein halber Tag eingezogen wird (z.B. Freitagnachmittag).
Nachholen des Schulstoffes
Verpasste Stoffinhalte müssen in eigener Verantwortung und nach Absprache mit der Klassenlehrperson erarbeitet werden.
Längere Abwesenheiten
Bei voraussehbaren längeren Abwesenheiten (mehr als zwei Tage) oder falls die Jokertage bereits aufgebraucht sind, ist ein schriftliches Gesuch mit ausformulierten Begründungen an die Schulleitung zu richten.
Absenzen
Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, die in der Volksschulverordnung gesetzlich geregelt sind: Krankheit, Unfall, besondere Vorkommnisse in der Familie (Todesfall, Hochzeit etc).
Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde durch die Schulpflege an der Schulpflegesitzung vom 1. September 2015 genehmigt und tritt per sofort in Kraft.
An der Primarschule wird in der Regel ein Klassenlager in der Mittelstufe und an der Sekundarschule werden ein bis zwei Klassenlager durchgeführt.
Die Kosten der Lager gehen mit Ausnahme eines Verpflegungsbeitrages*, den die Eltern tragen müssen, zu Lasten der Schule Wehntal.
*gemäss den kantonalen Richtlinien max. CHF 20.00 pro Tag (Stand Juni 2015)
Unsere Lauskontrolleurinnen führen präventive und akute Laus-Kontrollen und Nachkontrollen in den Kindergärten und Primarschulklassen durch. U.a. werden jeweils in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien systematisch alle Kindergarten- und Schulkinder der Primarschulen auf Lausbefall kontrolliert.
Die Eltern von Kindern, bei welchen Läuse und/oder Nissen entdeckt worden sind, werden schriftlich informiert und erhalten ein Merkblatt mit Hinweisen zur korrekten Behandlung.
Falls Sie selbst bei Ihrer Tochter resp. Ihrem Sohn einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie bitte umittelbare die Klassenlehrperson.
Störungen der Sprache und Kommunikation haben vielfältige Ursachen und können Menschen aller Altersgruppen und deren soziales Umfeld betreffen. Entsprechend vielfältig und vielschichtig sind die Arbeitsfelder von Logopädinnen.
Die Logopädische Therapie richtet sich an Kinder des Kindergartenalters und der Primarschule, die Auffälligkeiten in ihrer mündlichen Sprachentwicklung, der Kommunikation und/oder des Schriftspracherwerbs aufweisen.
Die Logopädin unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung auf allen mündlichen und schriftlichen Sprachebenen sowie des Sprechens.
Die Therapieräume befinden sich im Schulhaus Mammutwis, Schleinikon oder Rietli.
Siehe Begleitdienst
Siehe Betreuung, Tagesstrukturen
Betreuung Tagesstrukturen
An unseren Primarschulen wird die Musikalische Grundschule für die Kinder des 1. und 2. Kindergartenjahres angeboten. Die Kinder werden lustvoll und auf spielerische Weise in die Welt des Singens, Tanzens und Musizierens eingeführt. Dabei werden Motorik, Rhythmusgefühl, Gehör, sowie auch das kreative und soziale Verhalten der Kinder gefördert.
Die Musikschule Zürcher Unterland ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen vielfältigen Musikunterricht in den Schulen Mammutwis, Schmittenwis, Schleinikon und Rietli.
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, werden am Ende des Schuljahres definitiv befördert. Stellt die Lehrperson im Laufe des Monats April keinen Antrag auf Wiederholung der Klasse oder auf provisorische Promotion, wird jedes Kind automatisch in die nächsthöhe Klasse befördert.
Repetition (Wiederholung)
Die Psychomotorische Therapie ist ein pädagogisch-therapeutischer Umgang mit dem Anliegen, die Kinder durch vielfältige Bewegungsangebote, Übungen und Spiele in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern.
Die Psychomotorik ist die Bewegung des Menschen als Ausdruck der wechselseitigen Beziehung zwischen Körper und Psyche. Die Hauptmerkmale sind die mangelhafte Bewegungsharmonie und Körperbeherrschung.
Psychomotorische Störungen äussern sich in der Grob-, Fein- und Graphomotorik (Schreibbewegung) sowie im Verhalten.
Psychomotorik
Für Schülerinnen und Schüler, welche dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, kann eine Repetition beschlossen werden. Eine Repetition erfolgt erst nach umfassender Gesamtbeurteilung und nach Gesprächen mit allen Beteiligten.
Die Repetition kann durch die Klassenlehrperson oder durch die erziehungsberechtigte Person(en) beantragt werden. Den Entscheid trifft die Schulleitung im Einverständnis mit allen Beteiligten an einem Standortgespräch. Erste Rekursinstanz ist die Schulpflege.
Eine Repetition macht vor allem dann Sinn, wenn Kinder eine Entwicklungsverzögerung aufweisen. Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition im April noch nicht fest, kann anstatt einer Repetition eine provisorische Promotion beschlossen werden. Die Bewährungszeit für solche Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel bis Ende November.
Im Rietli-Chor treffen sich singbegeisterte Kinder, um gemeinsam Musik zu machen. Die Idee ist, Lieder zu singen, die in den Klassen wohl kaum zum Zug kommen. Im Singsaal bleiben wir allerdings nicht. Wir gehen regelmässig raus, um zu zeigen, was wir können - sei dies im Alterszentrum, in der Schöfflisdorfer Kirche oder auf der grossen Schmittenwis-Bühne. So sammeln die Kinder wertvolle Erfahrungen und erleben unvergessliche Momente.
Der Rietli-Chor ist für alle interessierten 2.- bis 6.-Klässler offen. Die Proben finden jeweils donnerstags von 15.20 Uhr bis 16.05 Uhr statt. Anmeldungen werden Ende Schuljahr abgegeben.
Geleitet wird der Chor von Stefan Onitsch, der in verschiedenen Bands musiziert und singt.
Im 2. Kindergaten, in der 5. Klasse und in der 2. Sekundarstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Gutschein für eine schulärztliche Vorsorgeuntersuchung bei einem unserer Schulärzte Dres. U. und Ch. Köppel oder für das Ärztezentrum Niederweningen.
Zudem organisiert die Schule Wehntal bei unseren Schulärzten für alle Schülerinnen und Schüler der Schule Wehntal jährliche kostenlose Impfaktionen. Die Termine der Impfaktionen werden frühzeitig bekanntgegeben.
Unsere Schuleinheiten werden von Schulleitungen geleitet. Als Schulleiter führen sie ihre Schuleinheit im operativen Bereich. Sie orientieren sich in ihrer Tätigkeit am pädagogischen Konzept der Schule Wehntal und fördern die gemeinsame Umsetzung der dort formulierten Visionen.
Sie sind zuständig für die Schulorganisation, pädagogischen Fragen, Schulentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind sie die direkten Ansprechpartner bei Themen, die das ganze Schulhaus betreffen, sowie bei Problemen und Konflikten.
Primarschulen
Schulleitung Mammutwis
Schulleitung Rietli und Schleinikon
Sekundarschule
Schulleitung Schmittenwis
Das Schülerparlament gewährleistet das Mitspracherecht und die Mitverantwortung der Schülerschaft an unserer Schule und bietet die Möglichkeit der Interaktion mit der Erwachsenenwelt. Es ist ein Gremium, welches die Schule als Lebensumwelt mitgestaltet und Mitverantwortung für eine positive Entwicklung trägt.
Jede Klasse wählt maximal zwei Delegierte. Alle Delegierten zusammen bilden das Schülerparlament. Das Schülerparlament wird durch eine Lehrervertretung und eine/n Schulsozialarbeiter/in begleitet.
Die Schulpflege der Schule Wehntal setzt sich aus sieben gewählten Mitgliedern zusammen. In der jetzigen Zusammensetzung sind Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus allen vier politischen Gemeinden der Kreisschulgemeinde Wehntal vertreten.
Gemäss der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung obliegt der Schulpflege die Aufsicht über das Schulwesen; es ist darüber hinaus ihre Aufgabe, die Lehrpersonen zu betreuen und zu unterstützen sowie zu beurteilen. Obwohl eine Gemeindebehörde, setzt die Schulpflege im Wesentlichen die kantonalen Entscheide zu Bildungsfragen rund um die Volksschule um. Die Schulpflege Wehntal wird strategische Grundsatzentscheide fällen und diese zur Erfüllung an Verwaltung und Schulen delegieren. Die Schulpflege ist nach Ressorts organisiert.
Der schulpsychologische Beratungsdienst Dielsdorf verfolgt den Zweck, alle Arten von Schul- und Erziehungsschwierigkeiten abzuklären, z.B. Fragen bezüglich Begabung, Schulreife, Konzentrationsvermögen, Teilleistungsschwächen usw. Der Schulpsychologe trifft keine Entscheide und erlässt keine Verfügungen; er ist beratende Instanz für die Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden.
Wird festgestellt, dass ein Kind Probleme hat, wird ein Gespräch am «Runden Tisch» einberufen. Dort kann gemeinsam vereinbart werden, dass eine schulpsychologische Abklärung vorgenommen wird. Der Schulpsychologe setzt sich mit den Eltern der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers direkt in Verbindung, um Untersuchungs- und Besprechungstermine festzusetzen. Nach Abschluss der Abklärungen erhalten Eltern, Klassenlehrperson und Schulleitung einen vertraulichen schriftlichen Bericht inklusive Empfehlungen von Fördermassnahmen. Die Fördermassnahmen werden gemeinsam besprochen und anschliessend der Schulpflege beantragt.
Die bewilligten Fördermassnahmen werden jährlich an einem «Schulischen Standortgespräch» überprüft.
Schulpsychologischer Beratungsdienst
An der Schule Wehntal kann pro Klasse jedes Jahr eine Schulreise durchgeführt werden, ausser wenn bei einer Klasse ein Klassenlager durchgeführt wird.
Die Kosten der Schulreisen gehen in der Regel zu Lasten der Schule Wehntal. Bei zweitätigen Schulreisen wird durch die Klassenlehrperson bei den Eltern ein Verpflegungsbeitrag* erhoben.
* gemäss kantonalen Richtlinien CHF 20.00 pro Tag (Stand Juni 2015)
Unsere Schulsozialarbeiterin und unser Schulsozialarbeiter
Schulsozialarbeit Primar Niederweningen
Schulsozialarbeit Primar Schöfflisdorf-Oberweningen
Die Schulverwaltung sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch optimal geleiteten Schulbetrieb. In diesem Sinne ist es ein Kompetenz- und Dienstleistungszentrum und damit Anlauf-, Auskunfts- und Triagestelle für alle Belange der Schule Wehntal.
Schulverwaltung
Das kantonale Sportamt unterstützt über das Förderprogramm schulsport.zh freiwillige Schulsportkurse mit Mitteln aus dem kantonalen Sportfonds. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können alle Schulen im Kanton Zürich von der Unterstützung profitieren.
Die Schule Wehntal hat im Sommer 2013 erfolgreich mit einem Pilotprojekt «polysportive Kids Kurse» gestartet. Die Kinder im Alter von der 1. bis zur 6. Klasse erleben in den Kursen Bewegung als Spass und lernen verschiedene Sportarten kennen.
Anmeldungsformular
Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten vom 1. Kindergarten bis zur 3. Klasse Schwimmunterricht. Der Schwimmunterricht wird von einer Fachlehrperson im Lehrschwimmbecken der Sekundarschule Dielsdorf erteilt. Der Transport wird durch die Schule Wehntal organisiert, die Klassenlehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler.
Wir führen an unserer Sekundarschule die zwei Abteilungen A und B und in den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch drei Anforderungsstufen.
Unabhängig von ihrer Abteilungszuteilung zu A oder B können Schülerinnen und Schüler in diesen drei Fächern in die Anforderungsstufe I, II oder III eingeteilt werden. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen besuchen einzelne Lektionen in der IF (Integrative Förderung).
Schule Schmittenwis, Portrait Sekundarschule
Schule Schmittenwis, Sek 2015
Die Schule Wehntal bietet in der ersten Sporferienwoche für Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe Skilager an. Die Anreise kann jeweils an einem Samstag oder Sonntag sein, die Rückreise ist an einem Freitag. Die Skilager dauern fünf bis sieben Lagertage.
Die Anmeldungen für die Skilager werden den Schülerinnen und Schüler zwischen Sommerferien und Ende Oktober verteilt. Die Schule Wehntal behält sich das Recht vor, ein Skilager beim vorliegen von wichtigen Gründen (z.B. Schneemangel, wenige Anmeldungen etc.) abzusagen.
Der Elternbeitrag wurde von der Schule Wehntal in allen Lagern auf CHF 300.00 festgesetzt. Davon sind von den Eltern in bar bei der Anmeldung CHF 100.00 an die Skilagerleitung zu bezahlen. Die Einzahlung der restlichen CHF 200.00 des Elterbeitrages erfolgt vor der Durchführung des Skilagers mittels Einzahlungsschein.
Das Skilager ist keine schulische Veranstaltung. Es gelten jedoch die Schulregeln. Die Schulleitung sowie die Skilagerleitung behalten sich das Recht vor, Schülerinnen und Schüler, für welche auf Grund von schweren früheren Disziplinarverstössen die Verantwortung für ihr Verhalten nicht getragen werden kann, vom Skilager auszuschliessen.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Schülerinnen und Schüler sind weder durch die Schule Wehntal noch durch den Kanton haftpflichtversichert. Den Eltern wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport. Für die Zuweisung zur Sonderschulung sind die Schulpflegen verantwortlich.
Stellwerk ermöglicht Lernenden des 8. Schuljahres eine webbasierte, individuelle Standortbestimmung. Am Computer bearbeiten alle Lernenden online Aufgaben, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Das System wählt auf Grund des Antwortverhaltens jeweils die «richtige» Aufgabe aus.
Der Stellwerktest ist ein obligatorischer Bestandteil des Berufswahlprozesses. Er umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch und Natur und Technik und ermöglicht Lernenden des 8. Schuljahres eine webbasierte,individuelle Standortbestimmung. Am Computer bearbeiten alle Lernenden online Aufgaben. Das System ist adaptiv und passt auf Grund des Antwortverhaltens jeweils den Schwierigkeitsgrad der nächsten Aufgabe an bis ein zuverlässiger Wert über die Kompetenzen im entsprechenden Fachbereich bestimmt werden kann.
Die Schule Wehntal bietet entsprechend dem Volksschulgesetz bedarfsgerechte Betreuungsangebote an.
Schule Mammutwis: Die Tagesstrukturen sind in den Räumlichkeiten der Sporthalle Wehntal untergebracht.
Schule Rietli: Die Tagesstrukturen sind im Kindergartengebäude beim Schulhaus Rietli untergebracht.
Schule Schleinikon: Die Tagesstrukturen sind im Untergeschoss von Trakt B untergebracht.
Schule Schmittenwis: Angemeldete Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler können den Mittagstisch in der Sporthalle Wehntal besuchen.
In unserem Schulblatt «transparent» finden Sie aktuelle Informationen rund um die Schule Wehntal. Das «transparent» erscheint viermal jährlich in einer Auflage von ca. 3'000 Stück und wird an alle Haushalte im Wehntal verteilt. Zusätzliche Exemplare können unter untenstehendem Link heruntergeladen oder auf der Schulverwaltung gratis bezogen werden.
Allgemein
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Klassenlehrperson in zwei leistungsmässig verschiedene Stammklassen (Deutsch und Realienfächer) und in der Mathematik, Französisch und Englisch in drei verschiedene Niveauklassen eingeteilt.
Die Einstufung ist nicht endgültig. Sie kann im Verlauf der Sekundarschule sowohl nach oben wie auch nach unten korrigiert werden (Durchlässigkeit). Diese Umstufungstermine liegen für die 1. Klasse im November, Mitte April und Juli, für die 2. und 3. Klasse im Januar und im Juli.
Einstufungskriterien
Für die Einstufung sind nicht nur die Leistung (Zeugnisnoten) der Schülerinnen und Schüler massgebend, ebenso wichtig ist die Beurteilung der Kompetenzen im Arbeits- und Lernverhalten, die allgemeine Leistungsfähigkeit, die Einsatzbereitschaft und die Belastbarkeit sowie das Sozialverhalten. Die Grundlage für die Einstufung in die Stammklasse bildet die Gesamtbeurteilung.
Verfahren
Aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen, der Schulleitung (Zeugnisnoten über alle drei Mittelstufenjahre) und unter Berücksichtigung der Gesamtbeurteilung nehmen die Lehrpersonen der sechsten Klasse am Einstufungskonvent einer Ersteinstufung in die Stammklasse (Sek A und Sek B) und die Einteilung in die Niveaufächer (I, II und III) vor. Dieser Einstufungsvorschlag wird mit der/den erziehungsberechtigten Person(en) besprochen.
Die erziehungsberechtige Person(en) hat/haben ein eigenes Antragsrecht (Gesprächsorientierter Übertritt).
Nach den Gesprächen mit der/den erziehungsberechtigen Person(en) beschliesst die Schulleitung der Primarschule auf Antrag der Klassenlehrperson der 6. Klasse die definitive Ersteinstufung, welche den Eltern schriftlich mitgeteilt wird.
Wenn die Eltern mit dem Einstufungsentscheid nicht einverstanden sind, kann bei der Schulpflege eine Überprüfung verlangt werden. Gegen den Entscheid der Schulpflege besteht eine Rekursmöglichkeit an den Bezirksrat.
Beurteilungskriterien
Umstufungen zwischen den Abteilungen und Anforderungsstufen sind an festgelegten Terminen möglich, sofern die Leistungen und die Gesamtbeurteilung eines Schülers oder einer Schülerin einen solchen Schritt rechtfertigen. Antrag auf Umstufung kann sowohl von der Lehrperson als auch von der Schülerin/des Schülers und den Eltern gestellt werden. Ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Ende Schuljahr erfolgen. In den anderen Klassen ist ein Wechsel jeweils auf Ende Januar oder Anfang Schuljahr möglich. Klassenwiederholungen sind nur bei aussergewöhnlichen Umständen zulässig.
Beurteilung und Schullaufbahnentscheide
Der Abschluss einer Versicherung von Unfällen liegt in der Verantwortung der Eltern resp. Erziehungsberechtigten. Gemäss gesetzlichen Vorgaben ist das Unfallrisiko in der ordentlichen Versicherung bei einer Krankenkasse eingeschlossen.
Melden Sie einen Unfall Ihres Kindes Ihrer privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse. Leiten Sie alle Arzt- oder Spitalrechnungen an Ihre Versicherung oder Krankenkasse weiter.
Primarschule
Bereits im Kindergarten besucht unser Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei einmal im Jahr die Klassen, um mit ihnen das sichere Verhalten im Strassenverkehr zu üben. In der Unter- und Mittelstufe ist das Augenmerk auf das Thema Fahrrad gerichtet (beginnend mit den wichtigsten Veloteilen, Signale, Vortrittsrechte, Einspuren zum Linksabbiegen) sowie das Thema fäG (fahrzeugähnliche Geräte). Abgeschlossen wird die Primarschulzeit mit einem Test über die Vortrittsregeln.
Sekundarschule
An der Sekundarschule werden verschiedene Themen besprochen. Es geht unter anderem um die Verkehrssinnbildung (vorausschauen, reagieren), um die Konsequenzen des eigenen Verhaltens im Strassenverkehr sowie über Alkoholkonsum, Sicherheitsgurte, Helm und deren Folgen (strafrechtlich, versicherungstechnisch und dem Regress).
Zusätzlich erfolgen in unregelmässigen Abständen verkehrspolizeiliche Kontrollen auf dem Schulweg. Es geht insbesondere darum, dass die SchülerInnen mit betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Zweirädern unterwegs sind. Vielfach sind die Schülerinnen und Schüler ohne Licht unterwegs oder die Bremsen ziehen schlecht oder gar nicht.
Begleitdienst
Die Schulanlagen der Schule Wehntal werden Videoüberwacht, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und den Schutz der Personen, Gebäude und Anlagen erforderlich und geeignet ist und keine überwiegenden privaten Interessen entgegenstehen.
Folgende qualitative Zielsetzungen sollen mit der Sicherheitsüberwachungsanlage erreicht werden:
Auf der Website des Volksschulamtes des Kantons Zürich finden Sie umfassende Informations- und Kontaktmöglichkeiten rund um die Zürcher Volksschule.
Anfangs Schuljahr erhält jede Schülerin bzw. jeder Schüler einen Gutschein für den jährlich obligatorischen Schulzahnuntersuch bei einer Zahnärztin/bei einem Zahnarzt ihrer Wahl. Der Zahngutschein ist jeweils bis Ende des Schuljahres einzulösen.
Primarschule
Neben dem jährlich obligatorischen Schulzahnuntersuch führt unsere Schulzahnhelferin im Kindergarten und an der Primarschule Zahnreinigungsübungen durch. Zudem instruiert sie die Schülerinnen und Schüler in der richtigen Pflege und Gesundhaltung von Zähnen und Zahnfleisch gemäss Empfehlungen der «Zürcherischen Schulzahnuntersuchungen».
Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 ist der Zürcher Lehrplan 21 im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule in Kraft. Mit der Einführung des neuen Lehrplans wurden die Zeugnisformulare angepasst.
Gemäss § 31 Volksschulgesetz sind Schülerinnen und Schüler regelmässig zu beurteilen. Beurteilt werden die Leistungen in den Fachbereichen, die Lernentwicklung und das Verhalten.
Die Leistungen werden im Schulzeugnis abgebildet. Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres.
Neuzuzüger melden ihre schulpflichtigen Kinder möglichst frühzeitig der Schulverwaltung. Sie wird die zuständigen Schulleitungen informieren.
Wegziehende Eltern informieren Klassenlehrperson und die Schulverwaltung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Die Schulverwaltung benötigt die neue Wohnadresse, damit sie die notwendige Schülerüberweisung an die neue Schule erstellen kann.
Anmeldeformular Personendatenblatt (PDF)
Anmeldeformular Personendatenblatt (Word)