Schulzahnuntersuchung

Die Schulzahnpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule. Gemäss § 51 des Gesundheitsgesetztes und Abschnitt I der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege wird allen Kindern und Jugendlichen jährlich ein Gutschein für eine kostenlose Schulzahnuntersuchung abgegeben. Der Gutschein berechtigt zu einer Konsultation bei einer Zahnärztin / einem Zahnarzt ihrer Wahl. Zudem werden von der Schule die Kosten für ein Paar Bitewing-Röntgenbilder übernommen je einmal während der Primar- und der Sekundarschulzeit.