Leitfaden des Elternrats

Grundlagen

Die Mitwirkung der Eltern ist im VSG (§ 54-57), in der VSV (§59-66) und im Zürcher Lehrplan verankert.

Der folgende Leitfaden regelt die Zusammenarbeit des Elternrats mit der Schuleinheit Rietli.

 

Zweck

Der Elternrat hat den Zweck, regelmässige Kontakte zu pflegen, sowie den einfachen Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft, Eltern und Schulleitung zu ermöglichen . Dazu soll der partnerschaftliche Umgang dieser Beteiligten gefördert werden, um die gemeinsame Verantwortung für die Kinder vermehrt wahrnehmen zu können.

 

Ziele

Der Elternrat soll:

· die Interessen der Kinder und deren Eltern oder gesetzlichen Vertreterinnen wahren und ihre Anliegen aufnehmen.
· die Mitwirkung der Eltern an der Schule fördern.
· den Erfahrungsaustauschs unter den Eltern fördern.
· die Integration unterstützen (u.a. Sprachen, Kulturen, Neuzuzüger).
· allfällige Anliegen und Probleme durch regelmässigen Informationsaustausch frühzeitig wahrnehmen.

 

Aufgaben

Der Elternrat:

· behandelt Anliegen der Eltern und Lehrerschaft und greift deren Wünsche auf.
· wirkt bei der Organisation gemeinsamer Anlässe mit.
· organisiert in Absprache mit der Schulleitung eigene Projekte und Anlässe.
· unterstützt die Lehrerschaft bei schulischen Aktivitäten mit Rat und Tat.
· ist Ansprechpartner bei Vernehmlassungen.
· informiert in Absprache mit der Schulleitung die Eltern und die Öffentlichkeit über seine Aktivitäten.

 

Rechte

· Delegierte des Elternrats können ihre Anliegen direkt bei der Schulleitung oder an der Lehrerkonferenz vertreten.
· Anliegen des Elternrates werden innerhalb eines Monats behandelt.
· Dem Elternrat stehen für Ausgaben an Sitzungen, Erzählnacht und für kleine Verdankungsgeschenke jährlich budgetierte 7oo.- und für Elternbildung, Referentenhonorare 1300.- zur Verfügung. Höhere Ausgaben müssen rechtzeitig, speziell begründet, für das kommende Budget bei der Schulleitung beantragt werden.
· Dem Elternrat wird von der Schule unentgeltlich ein Sitzungsraum zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Kopien, Porti, Arbeitsmaterial und Sitzungsgetränke übernimmt die Schule.
· Informationsplattformen wie das Wehntaler Schulblatt und die Website der Schule Wehntal dürfen genutzt werden.
· An Weiterbildungen für Elternratsmitglieder, die dem Elternrat dienen, werden bis zu 20% der Kosten übernommen. Der Vorstand des Elternrats entscheidet über die Gesuche.

 

Abgrenzung

· Einzelne Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Schulpflegerinnen oder an unserer Schule angestellte Personen dürfen nie Gegenstand von Verhandlungen im Elternrat sein.
· Die gewählten Delegierten verstehen sich nicht als Anlaufstelle bei Problemen auf Kindes- oder Klassenebene.
· Der Elternrat respektiert die Lehr- und Methodenfreiheit im Rahmen des Lehrplanes.
· Die Anstellung der Lehrkräfte ist Sache der Schulpflege und Schulleitung.
· Der Elternrat hat bei der Mitarbeiterbeurteilung kein Mitspracherecht.

 

Organisation

· Die Delegierten werden in jeder Klasse anlässlich eines Elternabends bis spätestens Ende der 4. Schulwoche jedes Schuljahres ernannt.
· Alle Eltern unserer Schulkinder dürfen sich melden.
· In der Regel werden zwei Delegierte pro Klasse ernannt. Bei vier und mehr Meldungen finden Wahlen statt.
· Alle anwesenden Eltern sind mit je einer Stimme stimmberechtigt.
· Der Elternrat bestimmt aus seinen Mitgliedern Präsidentin, Stellvertreterin, Aktuarin und ev. Beisitzerinnen.
· Pro Schuljahr finden 4 – 6 Sitzungen statt.
· Zu diesen Sitzungen wird mit Traktandenliste eingeladen.
· Die Delegierten verpflichten sich zur Teilnahme an den Sitzungen.
· Die Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
· Gäste aus der Elternschaft sind herzlich willkommen.
· Es wird ein Protokoll geführt.
· Eine Übersicht der Tätigkeiten des Elternrats wird mit den notwendigen Unterlagen durch das Schulsekretariat an die Eltern neu eintretender Kinder abgegeben.

 

Allgemeine Bestimmungen

· Der Elternrat ist politisch und konfessionell neutral.
· Die Mitwirkung im Elternrat ist ehrenamtlich.
· Informationen, die als vertraulich definiert wurden, unterstehen der Schweigepflicht.
· Delegierte, die Regeln der Zusammenarbeit missachten, können vom Elternrat ausgeschlossen werden.
· Der Leitfaden wird ca. alle drei Jahre überprüft.
· Änderungen des Leitfadens bedürfen eines Schulpflegebeschlusses.

 

Inkraftsetzung

Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe, gebildet aus VertreterInnen der Eltern, Schulpflege und Lehrerschaft, ausgearbeitet.

 

Durch die Schulpflege genehmigt: 12. Mai 2003

Inkraftsetzung: August 2003

1. Überarbeitung: April 2006

2. Überarbeitung: Januar 2010

 

Niederweningen, 8. März. 2010

Präsidentin Elternrat
Birgit Lindner

Schulleitung
Jörg Stühlinger

Präsidentin Schulpflege
Barbara Franzen